
Die Europäische Union beschloss am 23. Oktober 2019 die „EU-Whistleblowing-Richtlinie“, welche am 16. Dezember 2019 in Kraft trat.
Alle privaten und öffentlichen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen und eine interne Meldestelle einzurichten.
Ethik und Integrität sind die Grundpfeiler unseres Kreisverbandes. Um diese Werte zu stärken, haben wir ein Hinweisgebersystem implementiert. Angestellte und grundsätzlich auch Dritte können hier vertraulich Bedenken melden, wenn sie Verstöße gegen unsere Richtlinien oder ethische Standards vermuten.
Ihre Meldungen werden von Rechtsanwälten vertraulich behandelt. Als Vorstand danken wir Ihnen für Ihren Beitrag zu einer ehrlichen und verantwortungsvollen Vereinskultur.
Melden Sie Ihre Bedenken bitte über die Meldestelle der R2DataKanzlei unter Telefon 030 233263159, per E-Mail über hinweis[at]r2data[dot]de oder online über die R2Data-Hinweisgeberplattform: